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Was ist eigentlich Kindschaftsrecht?

Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst, die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorgeund Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht (nähere Informationen hierzu finden Sie in der Kurzbroschüre »Kinder suchen Eltern – Eltern suchen Kinder, Informationen zum Adoptions- und Adoptionsvermittlungsverfahrensrecht«, die Sie über das Bundesministerium der Justiz oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beziehen können), das Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.