Was ist eigentlich Kindschaftsrecht?
Unter dem Begriff Kindschaftsrecht werden die Regelungen zusammengefasst,
die das Kind und die Beziehungen zu seiner Familie
betreffen. Hierzu gehören: das Abstammungsrecht, das Sorgeund
Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht (nähere
Informationen hierzu finden Sie in der Kurzbroschüre »Kinder
suchen Eltern – Eltern suchen Kinder, Informationen zum Adoptions-
und Adoptionsvermittlungsverfahrensrecht«, die Sie über
das Bundesministerium der Justiz oder das Bundesministerium für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend beziehen können), das
Kindesunterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht
des gerichtlichen Verfahrens.