Wozu ist das Umgangsrecht da und was fällt darunter?
Das Umgangsrecht dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den
Personen, die ihm besonders nahe stehen, anzubahnen, aufrechtzuerhalten
und zu fördern. Dem Kind sollen insbesondere auch
nach der Trennung und Scheidung seiner Eltern die gewachsenen
familiären Beziehungen soweit als möglich erhalten bleiben.
Der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen dient in der Regel
dem Wohl des Kindes und ist von besonderer Bedeutung für seine
Entwicklung.
Das Umgangsrecht gibt dem berechtigten Elternteil in erster Linie
die Befugnis, das Kind in regelmäßigen Abständen zu sehen und
zu sprechen. Zum Umgang gehört neben den persönlichen Begegnungen
aber auch der Brief- und Telefonkontakt.