Was passiert, wenn der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen will?
Was passiert, wenn der andere Elternteil sein Kind nicht
mehr sehen will?
Steffen hat das vereinbarte Umgangswochenende mit seinen Kindern
Sören und Sophie mehrfach abgesagt. Als die Kinder an einem
Samstag wieder einmal vergeblich darauf warten, dass ihr Vater sie
abholt, überlegt sich der 12 jährige Sören, was er tun kann.
Sören hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater. Das Gesetz
bestimmt darüber hinaus, dass jeder Elternteil zum Umgang mit
seinem Kind verpflichtet ist. Steffen hat also eine Pflicht zum
Umgang mit Sören und Sophie.
Diese gesetzliche Pflicht zum Umgang soll Eltern darauf hinweisen,
dass der Umgang mit ihnen für das Wohl und die Entwicklung
des Kindes eine herausragende Bedeutung hat. Es soll verhindert
werden, dass Eltern aus Unwissenheit über die Bedeutung des
Umgangs für das Kind diesen nicht wahrnehmen.
Sören kann sich mit dem Wunsch, seinen Vater zu sehen, an das
Jugendamt wenden. Das Jugendamt wird ihn beraten und ihn darin
unterstützen, seinen Vater regelmäßig zu sehen. Das Jugendamt
wird dabei mit Sörens Vater Kontakt aufnehmen und diesem erklären,
wie wichtig für Sören und seine Entwicklung die Beziehung
zum Vater ist.
Sören kann auch beim Familiengericht den Antrag stellen, über
den Umfang seines Umgangsrechts mit dem Vater zu entscheiden.
Hierbei wird Sören vertreten. Der Richter oder die Richterin werden
Sörens Vater ebenfalls darauf hinweisen, welche Bedeutung der
Umgang hat. Wenn eine Einigung zwischen Sören und seinem
Vater nicht zu Stande kommt, wird das Gericht über den Umfang
des Umgangsrechts entscheiden.