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Was passiert, wenn der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen will?

Was passiert, wenn der andere Elternteil sein Kind nicht mehr sehen will? Steffen hat das vereinbarte Umgangswochenende mit seinen Kindern Sören und Sophie mehrfach abgesagt. Als die Kinder an einem Samstag wieder einmal vergeblich darauf warten, dass ihr Vater sie abholt, überlegt sich der 12 jährige Sören, was er tun kann. Sören hat ein Recht auf Umgang mit seinem Vater. Das Gesetz bestimmt darüber hinaus, dass jeder Elternteil zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet ist. Steffen hat also eine Pflicht zum Umgang mit Sören und Sophie. Diese gesetzliche Pflicht zum Umgang soll Eltern darauf hinweisen, dass der Umgang mit ihnen für das Wohl und die Entwicklung des Kindes eine herausragende Bedeutung hat. Es soll verhindert werden, dass Eltern aus Unwissenheit über die Bedeutung des Umgangs für das Kind diesen nicht wahrnehmen. Sören kann sich mit dem Wunsch, seinen Vater zu sehen, an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt wird ihn beraten und ihn darin unterstützen, seinen Vater regelmäßig zu sehen. Das Jugendamt wird dabei mit Sörens Vater Kontakt aufnehmen und diesem erklären, wie wichtig für Sören und seine Entwicklung die Beziehung zum Vater ist. Sören kann auch beim Familiengericht den Antrag stellen, über den Umfang seines Umgangsrechts mit dem Vater zu entscheiden. Hierbei wird Sören vertreten. Der Richter oder die Richterin werden Sörens Vater ebenfalls darauf hinweisen, welche Bedeutung der Umgang hat. Wenn eine Einigung zwischen Sören und seinem Vater nicht zu Stande kommt, wird das Gericht über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden.