Was passiert mit dem Namen des Kindes, wenn der Elternteil,bei dem das Kind lebt, wieder heiratet und sich dadurch der Familienname dieses Elternteils ändert?
Das Kind behält den bisherigen Namen weiter. Es besteht jedoch
die Möglichkeit, dass der Elternteil und sein Ehegatte, welcher nicht
Elternteil des Kindes ist, dem Kind den neuen Ehenamen erteilt.
Dies geschieht durch Erklärung beim Standesamt. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Ehegatten das Kind in ihren gemeinsamen
Haushalt aufgenommen haben. Wenn der andere Elternteil mit
sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen führt, ist seine
Einwilligung notwendig. Die Zustimmung des Kindes ist erforderlich,
wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat.
Verweigert der andere Elternteil die Einwilligung, so kann das
Familiengericht diese Einwilligung ersetzen, wenn es zum Wohl
des Kindes erforderlich ist.