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Was passiert mit dem Namen des Kindes, wenn der Elternteil,bei dem das Kind lebt, wieder heiratet und sich dadurch der Familienname dieses Elternteils ändert?

Das Kind behält den bisherigen Namen weiter. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Elternteil und sein Ehegatte, welcher nicht Elternteil des Kindes ist, dem Kind den neuen Ehenamen erteilt. Dies geschieht durch Erklärung beim Standesamt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Ehegatten das Kind in ihren gemeinsamen Haushalt aufgenommen haben. Wenn der andere Elternteil mit sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen führt, ist seine Einwilligung notwendig. Die Zustimmung des Kindes ist erforderlich, wenn es das fünfte Lebensjahr vollendet hat. Verweigert der andere Elternteil die Einwilligung, so kann das Familiengericht diese Einwilligung ersetzen, wenn es zum Wohl des Kindes erforderlich ist.