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Muss jede Ausbildung finanziert werden?

Sophie hat als Jahrgangsbeste ihr Abitur absolviert und möchte nun Medizin studieren. Ihr Vater Steffen ist der Ansicht, dass es ihm nicht zuzumuten sei, ein solch langwieriges Studium zu finanzieren. Seiner Meinung nach könne Sophie sich während des Studiums doch auch mit einem Nebenjob über Wasser halten, wenn sie denn unbedingt Ärztin werden will. Schließlich hätte man als Studentin dafür ja genügend Zeit. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung für einen Beruf. Dazu gehört auch die Pflicht der Eltern, nach ihren Möglichkeiten den Kindern eine Schul- oder Berufsausbildung zu finanzieren, die ihren Neigungen, Begabungen und Leistungen entspricht und geeignet ist, dem Kind eine wirtschaftliche Selbständigkeit zu vermitteln. Solange das Kind eine solche Ausbildung absolviert, ist es grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Es muss allerdings die Ausbildung zielstrebig und ohne vermeidbare Verzögerungen abschließen. Der Anspruch endet grundsätzlich mit dem Abschluss der Ausbildung, die als angemessen anzusehen ist. In unserem Beispiel muss Steffen also seiner Tochter Sophie bis zum Abschluss ihres Studiums vollständig Unterhalt zahlen. Sophie ist nicht dazu verpflichtet, sich durch einen Nebenjob etwas hinzuzuverdienen. Die Finanzierung einer Zweitausbildung kann grundsätzlich nicht verlangt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht jedoch ein Unterhaltsanspruch des Kindes bei einer zusätzlichen Ausbildung.