Wie werden Eltern und Kinder bei gerichtlichen Verfahren unterstützt?
Eltern oder Kinder, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen
Verhältnissen die Kosten des Prozesses nicht oder nur zum
Teil aufbringen können, erhalten auf Antrag durch das Familiengericht
Prozesskostenhilfe bewilligt.
Minderjährige Kinder können ihren Unterhaltsanspruch gegen
den barunterhaltspflichtigen Elternteil, mit dem sie nicht in einem
Haushalt leben, beim Familiengericht in einem vereinfachten
Verfahren festsetzen lassen. Das Verfahren ist dem Mahnverfahren
ähnlich. Antragsvordrucke sind beim Jugendamt oder Amtsgericht
erhältlich. Im Vergleich zu dem gewöhnlichen, durch die Erhebung
einer Klage eingeleiteten Unterhaltsprozess ist das vereinfachte
Verfahren schneller und insbesondere auch kostengünstiger.
Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen
Kindes kann auch das örtliche Jugendamt um (kostenlosen)
Rat und Unterstützung gebeten werden.