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Wie werden Eltern und Kinder bei gerichtlichen Verfahren unterstützt?

Eltern oder Kinder, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten des Prozesses nicht oder nur zum Teil aufbringen können, erhalten auf Antrag durch das Familiengericht Prozesskostenhilfe bewilligt. Minderjährige Kinder können ihren Unterhaltsanspruch gegen den barunterhaltspflichtigen Elternteil, mit dem sie nicht in einem Haushalt leben, beim Familiengericht in einem vereinfachten Verfahren festsetzen lassen. Das Verfahren ist dem Mahnverfahren ähnlich. Antragsvordrucke sind beim Jugendamt oder Amtsgericht erhältlich. Im Vergleich zu dem gewöhnlichen, durch die Erhebung einer Klage eingeleiteten Unterhaltsprozess ist das vereinfachte Verfahren schneller und insbesondere auch kostengünstiger. Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen eines minderjährigen Kindes kann auch das örtliche Jugendamt um (kostenlosen) Rat und Unterstützung gebeten werden.