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Geschichtliche Entwicklung von Vaterschaftstests in Deutschland
Die wissenschaftlichen Möglichkeiten, die Abstammung eines Kindes von seinen Eltern nahezu zweifelsfrei festzustellen, sind gar nicht so alt. Auch heute sind Zweifelsfälle nicht auszuschließen.

Kommission zur Feststellung der Qualifikation von Abstammungsgutachtern
... hat es sich zur Aufgabe gemacht, die wissenschaftliche und praktische Qualifikation von Antragstellern für die Tätigkeit als Sachverständiger für Abstammungsgutachten zu prüfen und festzustellen.

BGH zu heimlichen Vaterschaftstests
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass ein "heimlicher" Vaterschaftstest keinen Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage darstellt.

Gendiagnostikgesetz gescheitert
Die von Justizministerin Zypries geplante Änderung des Gendiagnostikgesetzes ist gescheitert. Sie sah vor, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen.

Alle Anbieter in der Übersicht
Ein Vergleich der angebotenen Leistungen und Preise der bekanntesten privaten Anbietern von Vaterschaftstest.

Was ist eigentlich DNA?
Anschaulich erklärt, auf welchen biologischen Grundlagen ein Abstammungsgutachten mittels DNA-Analyse funktioniert.

Anfangsverdacht für Vaterschaftsanfechtung
mmer wieder wird ausführlich darüber diskutiert, dass die sogenannten "heimlichen Vaterschaftstests" keinen ausreichenden Anfangsverdacht für die Anfechtung der Vaterschaft darstellen...

Richtlinien der Bundesärztekammer
... damit soll, unter Berücksichtigung des heutigen Stands der Technik, eine höchstmögliche Qualität der Abstammungsgutachten gewährleistet werden.

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Urteile

Definitionen und Erklärungen

 
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Der Vaterschaftstest

Eine Einführung in die aktuelle Entwicklung der politischen und juristischen Auseinandersetzung mit den "heimlichen" Vaterschaftstests

Ein Vaterschaftstest meint ein Abstammungsgutachten, welches die Frage klärt, ob ein Mann der biologische Vater eines Kindes ist.

Seit etwa fünf Jahren ermöglicht der technische Fortschritt eine bezahlbare überprüfung von Verwandtschaftsverhältnissen auch für den privaten Gebrauch. Zuvor wurden DNA-Analysen hauptsächlich bei polizeilichen Ermittlungen und gerichtlichen Verfahren verwendet. Mit den sinkenden Kosten für die Analyse der Erbsubstanz boten auch vermehrt private Labore Vaterschafts-, Geschwister- und Abstammungstests an, so dass sich in den letzten Jahren ein florierender Markt entwickelte. Laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung wurden allein in Deutschland 2004 40.000 Vaterschaftstests durchgeführt . So erhielt das Thema eine gesellschaftliche Brisanz, die sowohl Politiker als auch Juristen seit 2004 in zunehmendem Maße beschäftigte.

Vorläufiger Höhepunkt der gesellschaftlichen und juristischen Beschäftigung mit Vaterschaftstests war das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12. Januar 2005 , über welches alle Medien bis hin zu den Tagesthemen und dem Spiegel ausführlich berichteten. Der BGH beschäftigte sich mit der Frage der juristischen Verwertbarkeit so genannter "heimlicher" Vaterschaftstests. "Heimlich" bedeutet hier, dass DNA-Material des Kindes ohne dessen Zustimmung, bzw.ohne die Zustimmung der Mutter zur Prüfung an ein Labor gegeben wird. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass ein solcher "heimlich" durchgeführte Vaterschaftstest keinen Anfangsverdacht für eine Vaterschaftsanfechtungsklage begründe. Er stellte fest, dass die DNA-Analyse des genetischen Materials eines Menschen ohne dessen Wissen und Zustimmung das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausformung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletze (Art. 2 Abs. 1 GG). Dieses Grundrecht stehe nicht hinter dem Recht des Klägers auf Kenntnis des Bestehens oder Nichtbestehens seiner Vaterschaft zurück.

Der weiteren Argumentation des Klägers, dass die Weigerung des Kindes, in Abstammungsgutachten einzuwilligen, ein Anfangsverdacht darstelle, folgte das Gericht ebenfalls nicht. Der BGH bestätigte damit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts und des Amtsgerichts.

Die gesellschaftlichen Diskussion über dieses Thema wird jedoch weiterhin geführt. Vor allem Verfechter von Vater- und Männerrechten sehen in diesem Urteil ein Symbol für die untergeordnete Rolle, die der Mann im Familienrecht spiele. Denn im Gegensatz zur Mutter, die sich ihrer Mutterschaft sicher sein kann, bleibt den Vätern oft nur das Vertrauen in die Aussage der Mutter ihres Kindes.

Stellen Männer ihre Vaterschaft offen in Frage, kann dies zu einer enormen Belastungsprobe für die Familie und die Beziehung werden. Eine naturgegebene Sicherheit gibt es für die Väter nicht. Es wäre aber technisch machbar, einen routinemäßigen DNA-Vergleich bei der Geburt eines Kindes einzuführen.

Schon Aristoteles behauptete: "Mütter lieben ihre Kinder mehr, als Väter es tun, weil sie sicher sein können, dass es ihre sind."

Die zweifelnden Väter werden von den finanzkräftigen privaten Laboren unterstützt. Deren Motivation ist klar: die heimlichen Vaterschaftstests sind ihre "Cash-Cow"! So erzielte allein die Marktführerin humatrix AG - im vergangenen Jahr einen einstelligen Millionenumsatz nur mit anonymen Vaterschaftstests.

Abstammungsgutachten bei privaten Laboren erweisen sich jedoch in gewisser Weise als problematisch. Für private Labore bestehen keine speziellen Anforderungen an die Qualität des Gutachters und des Gutachtens. Im Gegensatz dazu verlangen die Rechtsmedizinische Institute und Sachverständige für Abstammungsgutachten, das sind wissenschaftlich akkreditierte Gutachter, immer das Einverständnis des Kindes bzw. aller Erziehungsberechtigten. Schwierig gestaltet sich für den privaten Verbraucher besonders die überprüfung der Seriosität und Qualität der privaten Gutachten. Im Gegensatz zu den Sachverständigen und Rechtsmedizinischen Instituten befolgen sie nämlich nicht alle die Richtlinien der Bundesärztekammer, welche unter anderem medizinische Standards für den Laborbetrieb, die Untersuchungsmethoden und die Wahrscheinlichkeitsberechnungen vorgeben.

Das eigentliche Problem, die eigentliche Schwierigkeit besteht jedoch darin, einen Kompromiss zu finden zwischen

  • dem moralischen Recht des Vaters auf das Wissen um seine Vaterschaft,
  • dem Persönlichkeitsrecht des Kindes,
  • den Interessen der Mutter und
  • dem Familienwohl .

Diese Problematik versuchte die Justizministerin Brigitte Zypries durch einen Entwurf zur änderung des Gendiagnostikgesetzes zu lösen. Ihre Initiative scheiterte im letzten Monat am politischen Widerstand der Parteien einerseits und an der breiten Ablehnung in der Bevölkerung andererseits.

Der Gesetzentwurf sah vor, den heimlichen Vaterschaftstest, d.h. einen Test ohne Einwilligung des Kindes bzw. der Erziehungsberechtigten unter Strafe zu stellen. Ministerin Zypries stellte in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag am 11. März 2005 fest:

"(...) jede Untersuchung und Verwendung des DNA-Identifizierungsmusters greift in das durch die Verfassung geschützte Persönlichkeitsrecht eines Menschen ein. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung umfasst die Befugnis jedes Einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten selbst zu bestimmen. Deshalb bedarf es in jedem Falle der Einwilligung des Betroffenen."

Als Konzession an die Väter sah der Gesetzentwurf vor, die Hürden für ein gerichtliches Verfahren der Vaterschaftsanfechtung abzubauen. Denn die aktuelle Rechtsprechung verlangt vom Vater die Präsentation eines begründeten Anfangsverdachts, der sich objektiv überprüfen lässt. Eine äußerliche ähnlichkeit zum Beispiel mit

  • Kindern des besten Freundes ;-)
  • des Arbeitskollegen oder
  • Chefs der Mutter ;-)
wird von den Gerichten häufig nicht als objektiv bewertet. Der Gesetzesentwurf sah vor, dem Vater in gewissen Fällen einen Anspruch auf die Einwilligung der Mutter zu einem Abstammungsgutachten zu erteilen, blieb darin aber relativ undeutlich, so dass eine Verbesserung der Ansprüche des Vaters nicht klar zu erkennen war.

Politisch sah sich Ministerin Zypries mit starkem Gegenwind konfrontiert. So beschloss das bayrische Kabinett am 31.Januar. 2005 eine Ablehnung der geplante Bestrafung von Vaterschaftstests. Justizministerin Dr. Beate Merk (CSU) verlangte, Bundesjustizministerin Zypries müsse Schluß machen mit ihrem Versuch, schwierige familiäre Fragen mit dem Staatsanwalt zu lösen. Gleicher Meinung war ebenfalls die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sibylle Laurischk beim Antrag der FDP-Bundestagsfraktion "Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren" am 26. Januar 2005. Frau Zypries solle das Vorhaben aufgeben, die Strafrechtskeule gegen sorgende Väter zu schwingen .
Außerdem äusserte sich auch der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) kritisch gegenüber der geplanten Gesetzesänderung. Sie sei "absurd", sagte er dem Hamburger Abendblatt. Zusätzlich kritisiert er auch das Urteil des Bundesgerichtshofes. Dieses sei eine "komplette Rechtsverweigerung" für Väter .

Einen alternativen Lösungsvorschlag gibt es von der FDP, wobei dieser wenig konkret ausfällt: Es wird lediglich die Einführung eines neuen Verfahrens gefordert, welches sowohl Vätern als auch Müttern und Kindern ermöglichen soll, einen Vaterschaftstest ohne Abhängigkeit vom Einverständnis des anderen Elternteils für das Kind durchzuführen. Gleichzeitig planen sie ein Herabsetzen der Hürden, so dass dem leiblichen und wahrscheinlich leiblichen Vater gleichermaßen ein ordentliches Verfahren zur Verfügung stände.

Wie dringend eine neue und angemessene Regelung benötigt wird, lassen auch die vielen Schilderungen von Betroffenen in Internetforen und Zeitungsartikeln vermuten.

Der Hauptkritikpunkt ist immer wieder die Ankündigung von Frau Zypries, den "heimlichen" Vaterschaftstest zu verbieten: Es sei unmöglich zu erwarten, das Einverständnis eines Betrügers oder einer Betrügerin zu erhalten, den Betrug aufzudecken.

Ein besonders kritischer Fall tritt dann auf, wenn der zunächst angenommene Vater seine Vaterschaft widerlegen kann, der leibliche Vater aber nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall dient der Staat als Zahlvater, es entstehen Kosten im mehrstelligen Tausenderbereich. Hier sehen viele Aktivisten die Motivation des Staates, die Anfechtung einer zunächst akzeptierten Vaterschaft zu erschweren. Aber nicht nur für den Staat geht es um viel Geld, sondern auch für mögliche Väter. In vielen Scheidungsfällen sind sie die Unterhaltspflichtigen und verlangen gerade dann eine Sicherheit für ihr finanzielles und emotionales Engagement.

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