Ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests ist illusorisch

In dem Kommentar, erschienen in der taz Nr. 7563 am 13.1.2005 von Christian Rath, beurteilt dieser das Verbot von heimlichen Vaterschaftstests als illusorisch.

Nach seiner Meinung sind die Befürworter eines Verbots gegen heimliche Vaterschaftstests "feige", da deren Argument, bei Zweifeln besser vor Gericht zu gehen als "inoffiziell" einen Test zu machen, falsch sei. Er weist daraufhin, dass mit bloßen Zweifeln kein Gerichtsverfahren angestrengt werden kann. Viele Männer hatten die Hoffnung, als Beweis einen anonymen Vaterschaftstest zu verwenden. Dies hat der Bundesgerichtshof am 12.1.2005 aber ausgeschlossen.

Das Gesetzbuch geht erstmal davon aus, dass wenn einmal die Vaterschaft anerkannt wird, diese dann auch unumstößlich ist, damit dem Kind ein stabiles Umfeld gewährleistet wird. Nur in Ausnahmefällen kann eine Anfechtung stattfinden. An sich sei dieses Konzept "stringent". Es entspricht aber wohl nicht mehr der heutigen Zeit.

Bundesjustizministerin Zypries kündigte bereits an, dass das gerichtliche Verfahren zur Vaterschaftsanfechtung vereinfacht werden soll. Dies könnte allerdings auch zu großen Problemen führen. Wenn zukünftig ein einfacher Zweifel für eine Anfechtungsklage ausreicht, dann "rückt das Biologische in den Vordergrund und die soziale Vaterschaft verliert an Wert".

Laut Christian Rath lässt sich ein Verbot von heimlichen Vaterschaftstests unter diesen Bedingungen politisch nicht durchsetzen und das Urteil von Bundesgerichtshof "wird von der politischen Entwicklung überholt werden".

taz Nr. 7563 vom 13.1.2005, Seite 1, 82 Zeilen (Kommentar), CHRISTIAN RATH Ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests ist illusorisch Die Befürworter eines Verbots für heimliche Vaterschaftstests sind feige. Immer wieder verweisen sie auf die gerichtliche Möglichkeit, bei Zweifeln einen Vaterschaftstest anzuordnen. Warum heimlich, wenn es auch offen geht, ist ihr Argument. Das Argument ist falsch. Mit bloßen Zweifeln kann niemand vor Gericht einen Vaterschaftstest erzwingen. Auch die fehlende Ähnlichkeit zwischen Kind und Vater reicht nicht. Viele Väter hofften, dass wenigstens ein heimlicher Gentest die Möglichkeit eröffnet, offiziell zu testen. Das aber hat der Bundesgerichtshof gestern ebenfalls ausgeschlossen"

Artikel im Volltext:

  Vaterschaftstest unkommerziell