Bayerische Landesregierung gegen Bestrafung von Vaterschaftstests

In der Kabinettssitzung vom 31.Januar.2005 hat das bayerische Kabinett eine geplante Bestrafung von Vaterschaftstests abgelehnt. Des Weiteren wurde eine Initiative für die Stärkung der Väterrechte und Vereinfachung von Vaterschaftstests beschlossen.

Justizministerin Dr. Beate Merk forderte, dass Bundesjustizministerin Zypries ihre Absichten den anonymen Vaterschaftstest unter Strafe zu stellen, aufgeben soll.

Merk: "Bundesjustizministerin Zypries muss Schluss machen mit ihrem Versuch, schwierige familiäre Fragen mit dem Staatsanwalt zu lösen. Die Bestrafung von Vaterschaftstests ist ein unangemessener Eingriff des Staates in die Privatsphäre, auch wenn der Test ohne Einverständnis der Mutter durchgeführt wird. Es ist nicht die Aufgabe des Staates, sich mit Strafandrohungen in Beziehungsprobleme einzumischen."

Merk kündigte eine bayerische Initiative an, die sich für einen ausgewogenen und rechtsstaatlich einwandfreien Umgang mit Vaterschaftstests an und eine Stärkung der Rechte zweifelnder Väter einsetzen wird. Nach Ihrer Meinung sei der Umgang mit Vaterschaftstests derzeit völlig unzureichend geregelt. Eine faire Berücksichtigung der Interessen des Kindes, der Mutter und des Vaters seien notwendig.

"Die Anfechtung der Vaterschaft und damit auch die Distanzierung vom Kind ist ein schwerwiegender Schritt, den viele zweifelnde Väter gar nicht gehen wollen. Bayern will stattdessen ein völlig neues und vereinfachtes Verfahren, bei dem es ausschließlich um die Feststellung der Vaterschaft geht. Es kann in vielen Fällen den Familienfrieden retten, wenn die Klärung der Vaterschaft nicht mehr die Ablehnung des Kindes und ein gerichtliches Verfahren voraussetzt", so Merk.

Einem Vater soll das Recht zugesprochen werden, einen Vaterschaftstest durchführen zu lassen. Die Mutter muss dann darüber informiert werden. Nur in besonderen Fällen wird das Gericht darüber entscheiden, ob ein Vaterschaftstest zugelassen wird oder ob der gewünschte Test vom Mann klare missbräuchliche Absichten hat.

Merk: "Mit dem neuen Verfahren holen wir Vaterschaftstests aus der Grauzone der Heimlichkeit und verlagern schwierige private Fragen wieder mehr in die Familien, wo sie auch hingehören. Der Staat sollte in familiäre Beziehungen nur dann eingreifen, wenn es wirklich erforderlich ist. Außerdem wird durch die Legalisierung von Vaterschaftstests nach klaren Regeln auch die Kontrolle über das DNA-Material des Kindes entscheidend verbessert."

Die Gefahr bei heimlichen Vaterschaftstests sei der mögliche Missbrauch des genetischen Materials des Kindes. Darum ist es wichtig, durch transparente Verfahren das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes zu schützen.

  Vaterschaftstest unkommerziell