Gesetzesentwurf zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das
Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes
(Quelle: http://www.bmj.bund.de/enid/96c5752d1f63f2c5cb2c8fadc73b4b6b,0/kt.html)
Am 15.10.2003 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes beschlossen. Damit regiert die Bundesregierung auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 9.5.2003. Dieser Beschluss besagt, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, dass der biologische Vater in einigen Fällen bis dato keine Umgangsrechte mit seinem Kind und kein Recht die rechtliche Vaterschaft eines anderen anzufechten hatte. So bleibt, zum Beispiel, der biologische Vater weitgehend rechtlos, wenn er mit einer bereits anderweitig verheirateten Frau ein Kind zeugt, da rechtlich gesehen der angetraute Mann der besagten Frau der Vater des Kindes ist. Dies soll nun geändert, bzw. dem biologischen Vater mehr Rechte eingeräumt werden.
Den Entwurf im Volltext können Sie unter http://www.bmj.bund.de/media/archive/210.pdf herunterladen.