Meinungen zum heimlichen Vaterschaftstest

Der Mainzer Theologieprofessor und Dekan Walter Dietz spricht sich für anonyme Vaterschaftstests aus. Mit markigen Sprüchen wie "Lassen Sie es mich einmal drastisch formulieren: Diese Entscheidung (Anm.: Urteil des Bundesgerichtshof, das "heimliche" Vaterschaftstests als nicht rechtsgültig erklärte) ist ein Rundum-sorglos-Paket für alle Ehebrecherinnen und solche, die es werden wollen." Herr Dietz hatte gerade erst bekannt, selbst einen anonymen Vaterschaftstest gemacht zu haben, mit dem Ergebnis, dass eines seiner Kinder nicht sein eigenes sei. Mit seiner Meinung, dass dieses Urteil die Rechte der Väter stark beschneide, möchte er zu der Diskussion über den Vaterschaftstest beitragen.

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) spricht sich für ein Verbot von "heimlichen" Vaterschaftstests aus. Sie warnt aber davor, solche anonymen Tests mit einer Haftstrafe zu ahnden. Damit würde ein "Vaterschaftstest-Tourismus" gefördert werden, da in einigen Nachbarländern, wie den Niederlanden, Schweiz und Österreich kein Straftatbestand bei einem anonymen Vaterschaftstest bestehe. Sie fordert zur einer "sachlichen Diskussion" zurückzukehren und an einer Vereinfachung des gerichtlichen Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung zu arbeiten.

Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt ist nicht mit der geplanten Regelung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries einverstanden, dass genetisches Material nicht ohne Zustimmung der betroffenen Person untersucht werden dürfe. So erklärte sie der Süddeutschen Zeitung, dass mit einer Anfechtung vor Gericht der Familie oft vielmehr geschadet wird, als wenn so ein Test "heimlich" stattfindet.

CSU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Zeitlmann sagte der Bild-Zeitung, dass ein Mann das Recht haben muss, zu klären, ob er der Vater eines Kindes ist. Dieses Recht allein vom Einverständnis der Frau abhängig zu machen, sei "lebensfremd".

Der Vorsitzende des Berliner Anwaltsvereins (BAV), Ulrich Schellenberg, betonte, dass "Wenn das Ergebnis von heimlichen Vaterschafstests in Prozessen nicht verwendet werden darf, ist eine weitere strafrechtliche Sanktion nicht erforderlich". Damit widerspricht er den Aussagen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die ein Haftstrafe von einem Jahr für "heimliche" Vaterschaftstests anstreben will.

  Vaterschaftstest unkommerziell