Schwierigkeiten beim Gendiagnostikgesetz

Die Koalition tut sich schwer. Seit Oktober liegt nun schon ein Entwurf für das geplante Gendiagnostikgesetz vor. Eine Einigung zeichnet sich allerdings vorerst nicht ab. In der Rot-Grünen Koalition rechnet man frühestens Mitte Juni mit einem von beiden Seiten akzeptierten Entwurf. Viele männliche Abgeordnete der Grünen sprechen sich gegen die geplanten Hürden für einen Vaterschaftstest aus. Es herrscht zwar Übereinstimmung, dass ein Verbot anonymer Vaterschaftstest gesetzlich festgehalten werden soll; die Schwierigkeiten eine Vaterschaft gerichtlich prüfen zu lassen seien aber für den Mann zu groß. Weitere Unstimmigkeiten betreffen die geplante Regelung über die Offenlegung von Gentests vor dem Abschluss von Lebensversicherungen. Im derzeitigen Entwurf ist die Rede von einer Versicherungssumme von 250.000 Euro, ab der der zu Versichernde Rechenschaft über vorherige Gentests ablegen muss. Zu guter Letzt streitet man sich darüber, unter welchen Vorraussetzungen die Polizei und der Staat auf genetische Daten von bestimmten Personen zugreifen dürfen. Die Grünen fürchten einen allzu ungehemmten Umgang mit den privaten Daten.

Quelle: www.aerztezeitung.de

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  Vaterschaftstest unkommerziell