Justizministerin Zypries im SPIEGEL-Interview

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries äußert sich im SPIEGEL (Ausgabe 2/2005) über das geplante Gesetz zur Regelung des Umgangs mit genetischen Daten.

Sie verteidigt vehement den Paragraphen, der die Durchführung des so genannten "heimlichen Vaterschaftstests" verbietet. Obwohl sie sich eine moralische Bewertung verbietet, will sie den heimlichen Test sogar mit einem Jahr Gefängnis bestrafen. Dieser verstoße, so Zypries, gegen das "Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung", unter anderem deshalb, weil auch die Daten der Mütter gesammelt würden.

Ihre größte Sorge sei der mögliche Missbrauch der technischen Fortschritte zur Analyse der DNA durch Arbeitgeber. Die Bundesregierung könne doch nicht erlauben, "dass jemand das genetische Material einer anderen Person illegal durchforscht". Auf den Hinweis des SPIEGEL, dass doch eine Differenzierung zwischen Arbeitgeber und Ehemann im Gesetz möglich sei, weicht sie aus und verweist auf den juristischen Weg, der den Vätern zur Verfügung stehe. Dieser sei zwar momentan sehr aufwendig, man prüfe aber im Zuge der neuen Gesetzgebung, ob man die Darlegungslast reduzieren könne. Zurzeit muss ein Mann zunächst "schlüssig vortragen, dass es begründete Zweifel an der Vaterschaft gibt", so der SPIEGEL.

Frau Zypries weist darauf hin, dass es sowieso besser sei, mit "seiner Frau oder Freundin offen zu reden". Eine Prognose zur "Einwilligungsbereitschaft" zu einem Vaterschaftstest könne sie aber nicht abgeben.

Außerdem fasst sie noch einmal den momentanen rechtlichen Stand bezüglich eines heimlichen Vaterschaftstests zusammen: "Es ist zwar bislang nicht ausdrücklich verboten, heimlich einen Gentest in Auftrag zu geben, aber es ist eben auch nicht erlaubt".

Die Stimmung gegen ihren Gesetzentwurf ist eindeutig: Nicht nur 65% aller Männer, auch 56% der befragten Frauen sind gegen das Verbot eines Vaterschaftstests ohne Einwilligung der Mutter. Dies fand das Institut TNS Infratest im Auftrag des SPIEGEL heraus.

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