Heimlicher Vaterschaftstest kann nicht vor Gericht verwendet werden

» Aktuell: Dieses Urteil ist vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.
Welche Folgen entstehen für die Praxis? Wie lässt sich eine Vaterschaft jetzt überprüfen? Sind "heimliche" Vaterschaftstests damit "verboten"?
Die Antworten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilte am Mittwoch, den 12. Januar. 2005, dass anonyme Vaterschaftstests bei einem Vaterschaftsanfechtungsprozess nicht verwertet werden können. Ein "heimlicher" Vaterschaftstest verletzt, so die Urteilsbegründung, das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Kindes. Damit bestätigt der Bundesgerichtshof die Urteile des Oberlandesgerichts in Celle und Thüringen. Diese hatten bereits Klagen abgewiesen, die auf den Ergebnissen von heimlichen Vaterschaftstests basierten. Damit können Männer eine Vaterschaft nur anfechten, wenn sie andere konkrete Anfechtungsgründe angeben können. Daraufhin wird dann vom entsprechenden Gericht geprüft, ob ein Gutachter beauftragt wird, der die Abstammungsfrage klären lässt. Wenn zum Beispiel der Mann beweisen kann, dass die Mutter des Kindes zur fraglichen Zeit mit anderen Männern intimen Kontakt hatte, so kann dies ein Grund sein, der das Gericht dazu veranlasst, einen Gutachter zu beauftragen und einen gerichtskräftigen Vaterschaftstest durchzuführen.

Das Bundesjustizministerium will, wenn möglich noch in diesem Jahr, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe stellen. Zur gleichen Zeit wird darüber nachgedacht, wie das Verfahren, mittels dem Männer ihre Vaterschaft feststellen oder ausschließen können, zu vereinfachen.

Laut Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) soll jeder Mensch selbst über seine genetischen Daten verfügen (siehe auch: Recht auf informationelle Selbstbestimmung). Aus diesem Grund, gibt es das Gesetz, dass ein Vaterschaftstest nur in Übereinstimmung mit der betroffenen Person gemacht werden kann.

Bald könnten heimliche Vaterschaftstests zu hohen Geldstrafen oder längeren Gefängnisstrafen führen. Frau Zypries hält das vorgesehene Strafmaß von einem Jahr Gefängnisstrafe für heimliche Vaterschaftstests, als unterste Grenze.

Um es Vätern aber möglich zu machen, ihre Vaterschaft festzustellen, wird überlegt, ob die Verfahren für eine Anfechtung erleichtert werden und die für einen gerichtlich angeordneten Vaterschaftstest nötige Darlegungslast vermindert wird.

weitere interessante Artikel

weitere Informationen

  Vaterschaftstest unkommerziell - Ihre Informationsquelle