Endgültige Entscheidung über heimliche Vaterschaftstests!

Das Bundesverfassungsgericht hat am 13. Februar 2007 entschieden: "Heimliche" Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwertbar. Ein "heimlicher Vaterschaftstest" verstößt gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrechts des Kindes. Der Gesetzgeber muss jedoch handeln und den Vätern eine Möglichkeit geben, eine Vaterschaft überprüfen zu können, ohne gleich die Vaterschaft anzufechten.

Das Urteil im Volltext ist auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichts abrufbar.

» Wie wirkt sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus?
Welche Folgen entstehen für die Praxis? Wie lässt sich eine Vaterschaft jetzt überprüfen? Sind "heimliche" Vaterschaftstests damit "verboten"?
Die Antworten.

Als heimliche Vaterschaftstests bezeichnet man solche Abstammungsgutachten, die ohne Zustimmung des Kindes bzw. seines gesetzlichen Vertreters vorgenommen wurden. Ein oft angeführtes Beispiel ist der Mann, der sich heimlich ein Kaugummi oder Haare des minderjährigen Kindes besorgt, ohne dass die Mutter dem zugestimmt hat.

So ist auch die Konstellation des Falls, der nun vom höchsten Gericht in Deutschland entschieden wirde. Der Beschwerdeführer hatte zunächst seine Vaterschaft anerkannt, dann jedoch die Speichelprobe des Kindes heimlich in einem privaten Labor testen lassen. Das Ergebnis: Er ist nicht biologischer Vater des Kindes.

Die Frage, ob ein auf diese Weise eingeholter Vaterschaftstest vor Gericht verwertet werden darf, ist aus einem ganz bestimmten Grund entscheidend. Eine Vaterschaftsanfechtungsklage nach §§ 1600 ff. des bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) setzt nämlich einen sogenannten Anfangsverdacht voraus. Ob das Ergebnis eines heimlichen Vaterschaftstests ein solchen Anfangsverdacht darstellt, hing von der jetzt entschiedenen Frage ab: Darf ein heimlicher Vaterschaftstest vor Gericht verwendet werden?

Es stehen sich hierbei zwei Grundrechte gegenüber. Zunächst das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes, aber auch das allgemeine Persönlichkeitsrecht des als Vater geltenden Mannes, Kenntnis der Abstammung zu erreichen. Informationelle Selbstbestimmung bedeutet unter anderem, dass jeder Mensch selbst bestimmen darf, was mit den Informationen über sich gemacht werden darf. Bei einem heimlichen Vaterschaftstest wird die DNA, das eigene Erbgut geprüft und verglichen. Das Erbgut enthält nahezu alle Informationen über den Körper des Menschen. Kritiker befürchten, dass DNA-Analysen z.B. von Krankenkassen und Arbeitgebern eingesetzt werden können, um mögliche Erbkrankheiten festzustellen und dementsprechend zu handeln. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht spricht jedem Menschen aber auf der anderen Seite zu, sich Gewissheit über die eigene Abstammung zu verschaffen und natürlich auch das Recht, zu wissen, wer von einem selbst abstammt. Diese beiden im Grundgesetz (GG) festgeschriebenen Rechte müssen gegeneinander abgewogen und möglichst in Einklang zueinander gebracht werden.

Der bisherige Weg vor den Gerichten des Beschwerdeführers verlief nicht in seinem Sinne. Sowohl das Oberlandesgericht Celle als auch der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang vor dem Interesse des Vaters habe, sich Gewissheit über die biologische Vaterschaft zu verschaffen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist bestätigt die bisherige Rechtsprechung. Das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung überwiege die Rechte des Vaters, die Verwertung des heimlichen Tests vor Gericht ist damit unzulässig.

 

Links

  Vaterschaftstest unkommerziell