Wer ist der Vater eines Kindes, das kurz vor der Scheidung geboren wird?
Max wird schon einen Monat vor der Scheidung von Anja und
Martin geboren. Jan-Christoph möchte die Vaterschaft anerkennen.
Er meint, nur er komme als Vater in Betracht.
Hier ist Martin zum Zeitpunkt der Geburt noch mit der Mutter
Anja verheiratet und ist nach § 1592 Nr. 1 BGB also Vater von Max.
Wenn ein Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages
geboren wird, gibt es aber noch eine weitere Regelung:
Erkennt ein anderer Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der
Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung
an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung
zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes.
Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die
Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung
wirksam. Diese Regelung soll eine Vielzahl kostenträchtiger Anfechtungsverfahren
vermeiden. Wegen des der Scheidung in der Regel
vorausgehenden Trennungsjahres hat sich die Vaterschaftszurechnung
zum Ehemann in diesen Fällen häufig als wirklichkeitsfremd
erwiesen.
Für unseren Fall bedeutet die Regelung:
Wenn Jan-Christoph bis zum Ablauf eines Jahres nach der Scheidung
von Anja und Martin die Vaterschaft zu Max anerkennt und
Anja und Martin dem zustimmen, dann ist Jan-Christoph der Vater
von Max. Eine Anfechtung der Vaterschaft von Martin ist in diesem
Fall nicht erforderlich. Stimmt Martin aber nicht zu, z.B. weil er
glaubt, er sei der Vater von Max, dann muss Martins Vaterschaft
erst angefochten werden, bevor die Anerkennung der Vaterschaft
von Jan-Christoph wirksam werden kann.