Vaterschaftstest unkommerziell - Ihre Informationsquelle


Urteil über heimliche Vaterschaftstests

Das Landesgericht München urteilte am 22.5.2003 über die Zulassung von heimlichen Vaterschaftstests.

Laut der Auffassung des Münchener Landesgerichts dürfen mögliche Väter in Zukunft ohne Einwilligung und Absprache mit der Mutter und dem Kind einen Vaterschaftstest machen lassen. Die Richter führten als Grund an, dass ein heimlich gemachter Vaterschaftstest weniger in das Wohl des Kindes eingreift, als eine gerichtlich erzwungene Klärung. Natürlich muss in diesem Fall auch die zu untersuchende DNA-Probe (siehe auch: Was ist DNA?) ohne das Wissen des Kindes oder der Mutter beschafft werden. Dies ist allerdings sehr einfach, da ein ausgespucktes Kaugummi oder zum Beispiel ein Schnuller genügen können.

Der Grund für das Urteil war ein Rechtstreit zwischen zwei Laboren, die Vaterschaftstests anbieten, also miteinander in Konkurrenz stehen. Eines dieser Labore hatte öffentlich damit geworben, heimliche Vaterschaftstests anzubieten. Das als Kläger auftretende Labor fühlte sich dadurch im Wettbewerbsnachteil, da der Kläger der Auffassung war, es sei verboten, heimliche Vaterschaftstest anzubieten. Die Richter widersprachen dem, da sie der Meinung sind, ein tatsächlicher oder rechtlicher Vater habe das Recht auf die Klärung der Frage, ob er denn nun der biologische Vater des Kindes ist oder nicht. Auch, wenn zum Beispiel die Mutter einem Test nicht zustimmt. Das Gericht sah ein "anerkennenswertes Interesse des möglicherweise biologischen Vaters, die Abstammung durch einen wenig belastenden heimlichen Test zu klären".

Laut dem Anwalt Manfred Plautz sei dies eine wegweisende Entscheidung, die im Einklang mit der Richtung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht. Dieser hatte die Diskriminierung von in Deutschland lebenden Vätern angeprangert, die unehelich gezeugte Kinder haben. Oftmals haben diese Väter keinerlei Rechte und große Schwierigkeiten, sollte die Mutter des Kindes sich querstellen, Ihr Kind regelmäßig zu sehen. Bei einem Fall hatten zwei Väter die Bundesregierung verklagt, da es Ihnen verboten wurde, Ihre Kinder zu sehen. Die Bundesregierung wurde zu der Zahlung von 20.000 Euro Entschädigung an die beiden Väter verurteilt.

Es gibt viele kritische Stimmen über das Münchener Urteil zum heimlichen Vaterschaftstest. Den Richtern wird vorgeworfen, nicht genügend auf die abweichenden Meinungen in der Rechtssprechung zu diesem Thema einzugehen. Vielmehr werden vielen Aussagen als Tatsachen hingestellt, was eine eindeutige Aussage suggeriert. Dass der Tatbestand allerdings auch völlig anders hätte interpretiert werden können, findet nicht genügend Aufmerksamkeit. Auch die Begründungen für die einzelnen Punkte des Urteils werden von Kritikern als unzureichend angesehen. Selbst bei einer sehr aufwendigen Auseinandersetzung mit den Begründungen für das Urteil, sei es nicht möglich eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Kritiker argumentieren, dass das Urteil, da es aber viele Behauptungen als Tatsache hinstellt, gibt es damit der allgemeinen Diskussion über heimliche Vaterschaftstests eine möglicherweise etwas einseitige Richtungsweisung vorgibt.. Dieses Thema wird zurzeit sehr heiß diskutiert und besitzt eine hohe praktische Relevanz. Natürlich lässt sich sehr gut Geld mit den 'einfachen', heimlichen Vaterschaftstests verdienen. Auch die Werbung wird immer aggressiver.

Verwandte Artikel:
Kommentar zum heimlichen Vaterschaftstest
Gründe gegen ein Verbot des heimlichen Vaterschaftstests